Flämisches Auge


 
- Merkblatt Arbeitssicherheit -

Seilendverbindungen an Windenseilen in der Forstwirtschaft

Erarbeitet von der Fachgruppe "Forsten, Gartenanlagen, Tiergehege" des Bundesverbandes der UnfalIkassen e.V. unter Mitwirkung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und freundlicher Unterstützung

  • des Fachausschusses "Hebezeuge" bei der Maschinenbau und Metallberufsgenossenschaft
  • des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF)
  • der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg
  • der Universität Stuttgart, Institut für Förderungstechnik

Herausgegeben vom

Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, Weissensteinstr. 70/72, 34131 Kassel


Bedeutung und Gefährdung

Mit Forstwinden wird Holz im Bodenzug gerückt. Die Seilwinden werden von den Herstellern mit Seilen und diese auf Wunsch mit Seilendverbindungen ausgeliefert, die den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Durch den Einsatz im Bodenzug sind die Seile im Endbereich einem erhöhten Verschleiß ausgesetzt und müssen häufig gekürzt werden. Die vor Ort hergestellten Seilendverbindungen genügen oft nicht den Anforderungen.

Es besteht die Gefahr, daß die Seilendverbindung versagt.



Herstellung der Seilendverbindungen

Seilendverbindungen müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen und sollen in der forstlichen Praxis mit einfachen Mitteln herstellbar sein.

Der Bundesverband der Unfallkassen e.V. und der Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (BLB) empfehlen an forstlichen Seilwinden im Bodenzug folgende Seilendverbindungen:

Seilendverbindung entsprechend DIN 3093

Die DIN 3093 "Preßklemmen aus Aluminium-Knetlegierungen" regelt detailliert, wie Seilendverbindungen herzustellen sind. Dementsprechend dürfen diese Seilendverbindungen nur von sachkundigen Personen in der Regel auf hydraulischen oder pneumatischen PreGewerbepark Alte Ziegelei
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ssen hergestellt werden. Preßverbindungen entsprechend DIN 3093 kann sich der Windenführer beim Seilausstatter oder in berechtigten Werkstätten anfertigen lassen. Die Qualität der Seilendverbindungen wird vom Hersteller gewährleistet.


"Flämisches Auge mit Aluminium Preßklemme" als Seilendverbindung

Das "Flämische Auge mit Aluminiumpreßklemme" ermöglicht es dem Windenführer, eine Seilendverbindung vor Ort herzustellen. Dies ist für den Forstbetrieb von besonderer Bedeutung, da häufig mit Forstschleppern an entlegenen Waldorten gearbeitet wird. Das "Flämische Auge" wird entsprechend DIN 3095 Teil 2 ausgeführt. An diesem "Flämischen Auge" ist eine Aluminium-Preßklemme entsprechend DIN 3093 (Teil 1) durch Schlagen bzw. Verpressung anzubringen. Die Herstellung des "Flämischen Auges", einschließlich der Preßverbindung darf nur von sachkundigen Personen oder unter sachkundiger Aufsicht durchgeführt werden. Der Windenführer kann die Sachkunde z. B. durch die Teilnahme an einem mindestens eintägigen Lehrgang der staatlichen Forstmaschinenbetriebe erlangen. Der Hersteller des "Flämischen Auges" gewährleistet die Qualität der Seilendverbindung. Deshalb sollte das "Flämische Auge" nur zum Eigenbedarf angefertigt werden.

Anfertigung des "Flämischen Auges"

Das Seilende wird sauber abgeschnitten und eine Aluminium-Preßklemme (zylindrische Form) entsprechend Tabelle 1 über das Seil geschoben.

Drahtseil-
Nenndurch-
messer

d

Grenzen des Seil- Istdurchmessers für Preßklemmenauswahl Preßklemmennummer (nach DIN 3093 Teil 1) Einlagige Rundlitzenseile mit Stahleinlage

Füllfaktor

 
von
bis
bis 0,62
über 0,62 bis 0,78
9
9,0
9,5
10
11
-
9,6
9,9
11
11
10
10,0
10,5
11
12
-
10,6
10,9
12
12
11
11,0
11,6
12
13
-
11,7
11,9
13
13
12
12,0
12,6
13
14
-
12,7
12,9
14
14
13
13,0
13,7
14
16

Tabelle 1:
Zuordnung Preßklemme/ Seil für normale (0,62) und verdichtete (0,62 bis 0,78) Seile

Zur Herstellung des "Flämischen Auges" dürfen nur spannungsarme, einlagige Rundlitzenseile mit Stahleinlage verwendet werden. Der Seilverband wird in zwei Teile aufgelöst, wobei die Stahleinlage einem Teil zugeordnet wird.


Die aufgelöste Länge muß auf die Größe der zu bildenden Schlaufe abgestimmt sein.

Seildurchmesser d [mm] ca. Wert Seilbedarf [mm]
9
500
10
550
11
610
12
660
13
720

Tabelle 2:
Zuordnung Seil/ Mindestseilbedarf


Mit den zwei Enden wird jetzt gegenläufig die Schlaufe gebildet. Die Litzen sind so einzulegen, daß bei Belastung des Seils eine gleichmäßige Lastverteilung gewährleistet ist. Aus dem Seilverband heraustretende Litzen sind nicht zulässig. Durch das Zusammenfügen der beiden Litzengruppen im Schlaufenbereich wird praktisch der alte Seilverband wieder hergestellt.


Die verbleibenden zwei Seilenden werden ebenfalls zum Seilverband zusammengedreht (a) oder offen neben das Seil gelegt (b).


Das beidseitige Beilegen der Seilenden (b) ist vorzuziehen.

 

Anbringung der Preßklemme

Die Seilenden müssen vor dem Aufpressen der Klemme so weit gekürzt werden, daß sie nach dem Verpressen höchstens 0,5 x d über den Klemmenrand vorstehen. Beim Einführen der Seilenden in die Preßklemme darf sich der Seilverband nicht verändern und sich nicht verschieben.

Die Verpressung der Seilklemmen dient der Fixierung des "Flämischen Auges". Das Verpressen der Seilklemmen erfolgt mit einem Schlagwerkzeug, einer Handhydraulikpresse oder hydraulischen bzw. pneumatischen Standpressen. Das Verpressen muß nach einem zugelassenen Verfahren vorgenommen werden. Die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller von Pressen und Preßwerkzeugen sind einzuhalten. Vor dem Preßvorgang sind die Auflageflächen und die Innenflächen der Preßwerkzeuge zu säubern; anschließend müssen die Innenflächen gefettet werden. Die Vorgaben der Hersteller zu Verschleißgrenzen der Preßwerkzeuge sind einzuhalten. Die Preßwerkzeuge müssen während des Preßvorgangs starr geführt und dürfen nicht gegeneinander versetzt sein.

Die Hochachse des Ovals der Preßklemme muß mit der Preßrichtung übereinstimmen (siehe Bild). Die Auflageflächen der beiden Preßwerkzeuge müssen sich am Ende des Preßvorganges berühren.

Das Verpressen der Seilklemmen darf nur in einer Preßrichtung (ohne Drehen) vorgenommen werden. Das Preßwerkzeug muß am Ende des Preßvorganges die Preßklemme auf ihrer ganzen Länge voll umfassen. Preßverbindungen, bei denen das Seil oder die Preßklemme beschädigt wurden, sind zu verwerfen, das gleiche gilt für Verpressungen, die Risse aufweisen und deren Seilenden falsch liegen.


Bei der Verpressung mit Schlagwerkzeugen ist ferner darauf zu achten, daß eine feste Unterlage (z. B. Baumstock, Steinplatte) vorhanden ist und ein schwerer Hammer ( >10 kg) verwendet wird.


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